Beschreibung
Geprüfter Industriemeister Metall IHK
Bachelor professional (DQR 6)
Industriemeister Metall können in Betrieben unterschiedlicher Branchenzugehörigkeit Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen.
Sie planen, steuern und überwachen Arbeitsprozesse, insbesondere in der Fertigung und Montage von Metallerzeugnissen sowie Maschinen. Sie entscheiden über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel und stellen die Qualität der Produkte sicher. Die Führung und Einarbeitung der Mitarbeiter und die Betreuung der Auszubildenden gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und
- zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Absatz 3 haben.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Informationen zur Prüfung
Im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ wird in folgenden Prüfungsbereichen geprüft:
- Rechtsbewusstes Handeln,
- Betriebswirtschaftliches Handeln,
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
- Zusammenarbeit im Betrieb,
- Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten.
Die aufgeführten Prüfungsfächer werden schriftlich geprüft.
Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die Handlungsbereiche „Technik“, „Organisation“ sowie „Führung und Personal“, die den betrieblichen Funktionsfeldern „Maschinen-/Anlagenbau und -betrieb“, „Montage und Inbetriebnahme“ und „Betriebserhaltung und Service“ zuzuordnen sind.
Die Handlungsbereiche enthalten folgende Qualifikationsschwerpunkte:
- Handlungsbereich „Technik“:
a) Systemintegration,
b) Technische Applikation,
c) Kundenunterstützung und Service; - Handlungsbereich „Organisation“:
a) Betriebliches Kostenwesen,
b) Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme,
c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz; - Handlungsbereich „Führung und Personal“:
a) Personalführung,
b) Personalentwicklung,
c) Qualitätsmanagement.
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen und im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ in den schriftlichen Situationsaufgaben und dem situationsbezogenen Fachgespräch jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Gebühr pro Teilnehmer*in: 5.300,00€
- Seminardurchführung in bester Qualität – auch in hybrider Form
- Lernen mit Erfolg und auch Spaß
- Kostenfreie individuelle Beratung zum beruflichen Aufstieg
- Lernmaterial inklusive
- Klimatisierte und moderne Seminarräume
- Kostenfreie Parkplätze am Haus
- Kaffee, Tee und Wasser inklusive
Berufsbegleitend
- Vom 23.10.2023 bis 31.10.2025